Seit dem 1.11.2002 ist es in Deutschland möglich, bei einem Wechsel des Mobilfunkanbieters die bisherige Handynummer in ein anders Mobilfunknetz mitzunehmen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Egal wohin man wechselt, man ist immer unter der einen Handynummer erreichbar.
Damit die Rufnummernübernahme zum neuen Anbieter auch klappt, muss man sich vor Ablauf des alten Handyvertrages um ein paar Dinge kümmern.
- Es ist in der Regel nicht möglich, zum Zwecke der Rufnummernmitnahme aus einem laufenden Vertrag auszusteigen.
- Wen man rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, kann man die alte Handynummer i.d.R. problemlos in ein anderes Mobilfunknetz mitnehmen
- Der Zeitpunkt der Kundigung ist frühestens 4 Monate vor Ende bzw. spätestens 1 Monat nach Ende des aktuellen Vertrages.
- Man sollte die Kündigung beim alten Provider und den Antrag zur Rufnummernprotierung beim neuen Provider zum frühstmöglichen Zeitpunkt einreichen.
- Da die meisten Handyverträge eine Kündigungsfrist von 3 Monaten haben, bleibt einem also in der Regel genügend Zeit, sich nach einem neuen Mobilfunkprovider umzusehen.
- Der neue Provider nimmt eine mitgebrachte Rufnummer meist kostenlos
- Der alte Provider gibt die Nummer gegen eine Gebühr raus. Diese kann bis zu 30 Euro betragen.